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Wenn der Rechtsschutzversicherer kündigt

Frau S. ist rechtsschutzversichert und fühlt sich für den Ernstfall gut gewappnet. Als sie ihre Rechtsschutzversicherung wegen Streitigkeiten nach Verkehrunfällen innerhalb eines Jahres zweimal in Anspruch nehmen muss, erstattet der Versicherer zwar ihre Prozesskosten, kündigt anschließend aber den Vertrag. Frau S. versucht, Rechtsschutz bei einem anderen Anbieter zu bekommen. Der lehnt jedoch ab, weil sie beim früheren Versicherer bereits zwei Rechtsschutzfälle hatte.

Darf der Rechtsschutz nach zwei Versicherungsfällen außerordentlich kündigen? Leider ja. Nach dem zweiten oder jedem weiteren Rechtsschutzfall kann der Versicherer sogar während des laufenden Jahres aus dem Vertrag aussteigen. Die Kündigung muss dem Versicherten dann binnen eines Monats nach der Deckungszusage für den letzten Rechtsschutzfall zugehen. Selbst ohne Versicherungsfall darf der Rechtsschutzversicherer genauso wie auch der Versicherungskunde den Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Will der Rechtsschutzversicherer den Vertrag zum Ende 2020 beenden, muss die Kündigung also bis zum 30. September zugehen. Ausnahme: Policen, die für mehr als drei Jahre abgeschlossen werden, können erstmals zum Ende des dritten Jahres, danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres gekündigt werden.

Auch der Datenaustausch zwischen den Versicherungsunternehmen ist erlaubt. Bei Abschluss der Versicherung bekommt der Kunde ein Merkblatt zur Datenverarbeitung. Danach darf der Versicherer bei Kündigungen Daten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weitergeben. Weil es sich um Angaben handelt, die der Kunde bei Abschluss eines Neuvertrages ohnehin offenbaren muss, verstößt der Informationsaustausch zwischen den Versicherern nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie suchen eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung mit kundenfreundlichen Bedingungen? Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!